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1. Geltung nachstehender Bedingungen
1.1 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Verträge. Kunde erkennt die nachfolgenden Bedingungen für den vorliegenden Vertrag und die sich anschließenden Lieferungen und Leistungen an. Kunde verzichtet auf die Geltung eigener Einkaufs- und/oder Geschäftsbedingungen. Seitens VascoMed wird der Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden widersprochen, auch wenn sie mit einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden.
1.2 Von den vorliegenden Bedingungen abweichende oder sie ergänzende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
2. Lieferung und Versand
2.1 Lieferfristen können nur unverbindlich angegeben werden; VascoMed ist zu Teillieferungen berechtigt. Werden Liefertermine bestätigt, so gilt die Bestätigung nur vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
2.2 VascoMeds Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot nichts anderes erklärt ist. Technische Änderungen der Produkte der VascoMed bleiben vorbehalten.
2.3 In Fällen höherer Gewalt, wie zum Beispiel Produktions- oder Transportstockungen, Streiks, Bevölkerungsunruhen, Zollproblemen bei VascoMed oder Vorlieferanten ist VascoMed nicht zur Leistung verpflichtet, solange die entsprechenden Umstände Höherer Gewalt bestehen. Ein Rücktrittsrecht des Kunden wegen eines vorübergehenden Leistungshindernisses ist ausgeschlossen. Bestehen die Umstände höherer Gewalt für mehr als drei Monate, hat jede Partei das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Zahlung
3.1 Vorbehaltlich anderweitiger Regelung ist die bestellte Ware innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt VascoMed einen Skonto von 2% auf den reinen Warenpreis, sofern dieser über € 300,00 pro Auftrag liegt und es sich nicht um einen Reparaturauftrag handelt. Zahlung erfolgt regelmäßig durch Banküberweisung. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der entsprechende, volle Betrag dem von VascoMed angegebenen Konto unwiderruflich gut gebracht ist.
3.2 Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum jeweiligen Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer.
3.3 Alle Preisangaben verstehen sich in Euro ab Werk einschließlich der Verpackung, aber ausschließlich Versicherung und Versandkosten. Sofern nicht eine gesonderte Vereinbarung über die Preise getroffen wird, gelten die Preise gemäß unserer, zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste.
3.4 Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur direkt an VascoMed geleistet werden. Stehen mehrere Forderungen offen, so werden Zahlungen zunächst auf die Zinsen, dann auf die Kosten und schließlich auf die Forderung geleistet. Bestehen mehrere Forderungen, so gelten Zahlungen als auf die älteste geleistet.
3.5 Kunde kann nur mit von VascoMed unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 VascoMed behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller ihr gegen den Kunden zustehenden Forderungen, sei es auch aus anderen Verkäufen, das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Eigentumsvorbehalt besteht nur insoweit, als dass der Wert der Vorbehaltsware 110% des Wertes der noch offenen Forderungen übersteigt. Bei laufenden Rechnungen gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Höchstgrenze von 110% des Wertes der noch offenen Forderungen als Sicherung eines zugunsten von VascoMed bestehenden Saldos.
4.2 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Der Kunde ist im Falle der Weiterveräußerung der Ware verpflichtet, sich das Eigentum an der weiterveräußerten Ware bis zur vollständigen Bezahlung seiner ihm gegen den Zweitkäufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Kaufpreisforderung vorzubehalten. Der Kunde tritt hiermit im Voraus die ihm im Falle des Weiterverkaufs gegen den Zweitkäufer zustehenden Kaufpreisforderung an VascoMed ab.
4.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die noch im Eigentum von VASCOMED stehende Ware einem Dritten zu verpfänden und zur Sicherheit zu übereignen.
5. Gewährleistung
5.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme.
5.2 Bemängelte Ware ist vor Zugriffen Dritter zu schützen und an VascoMed zur Untersuchung zu übersenden.
5.3 Zur Zeit der Übergabe an den Kunden vorhandene Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit der gelieferten Ware nicht nur unerheblich beeinträchtigen, werden nacherfüllt. Es steht VascoMed frei zu entscheiden, ob die Nacherfüllung ganz oder zum Teil durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt. Sofern eine Nachbesserung nach mehreren Versuchen trotz schriftlich gesetzter, angemessener Ausschlussfrist fehlschlägt, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
5.4 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde eine Mängelfeststellung durch VascoMed unmöglich macht oder erschwert, z.B. indem er VascoMed nicht innerhalb von 30 Tagen nach der jeweiligen Verwendung des Gerätes den entsprechenden Operationsbericht zukommen lässt. Gleiches gilt, wenn das Produkt durch den Kunden oder einen Dritten manipuliert worden ist.
6. Haftung
6.1 Für Schäden haftet VascoMed – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit der Organe und leitenden Angestellten von VascoMed sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
6.2 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet VascoMed auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, dieser begrenzt auf das Doppelte der aus dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Vergütung, für alle aus diesem Vertrag resultierenden und nach dieser Regelung zu ersetzenden Schäden. Insoweit die Haftung für VascoMed ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Vertreter.
6.3 Weiter Ansprüche sind ausgeschlossen. Gleichfalls ausgeschlossen ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischer Weise zu erwarten sind.
6.4 Die Haftung von VascoMed nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für das Bestehen garantierter Beschaffenheitsmerkmale bleibt unberührt bestehen.
7. Kündigung
VascoMed hat das Recht, bestehende Verbindungen fristlos zu kündigen, sofern der Kunde über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht oder seine Zahlungen endgültig eingestellt hat oder gegen ihn ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung anhängig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens gestellt worden ist.
8. Rückverfolgbarkeit
8.1 Der Kunde gewährleistet die Rückverfolgbarkeit der gelieferten Produkte, indem er unter Beachtung einschlägiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen eine Datenübersicht führt, die Informationen zum Produkttyp und der Seriennummer, dem Datum der Lieferung, gegebenenfalls einem weiteren Abnehmer, dem Datum der Verwendung und dem Namen eines Patienten enthält.
8.2 Der Kunde stellt sicher, dass im Notfall die entsprechenden Daten innerhalb von fünf Tagen übermittelt werden können. Notfälle sind z. B. Rückrufe.
8.3 Im Falle einer Beanstandung eines Produkts wird Kunde VascoMed unverzüglich, in keinem Fall später als drei Tage nach Kenntnisnahme über die Ursache der Beanstandung schriftlich oder in Textform informieren (Brief, Fax, e-mail).
8.4 Kunde stellt sicher, dass etwaige eigene Kunden diese Verpflichtung beachten und dass im Übrigen die einschlägigen Vorschriften der Medizinprodukte-Betreiberverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung beachtet werden.
9. Geheimhaltung
9.1 Die Parteien verpflichten sich auch über das Vertragsende hinaus, alle vor oder bei der Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Partei erlangten Informationen, unabhängig davon ob sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht und unabhängig von der Form ihrer Übermittlung (gegenständlich oder elektronisch), als vertraulich zu behandeln und nur solchen Mitarbeitern oder Beratern zukommen zu lassen, die zum Zweck der Erfüllung ihrer Aufgaben auf den Zugang zu den entsprechenden Informationen angewiesen sind und sich einer entsprechenden Vertraulichkeitsverpflichtung unterworfen haben.
9.2 Die vorstehende Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die bei Abschluss dieser Vereinbarung der Öffentlichkeit bereits bekannt sind oder nachfolgend rechtmäßig bekannt werden oder nach Zustimmung der mitteilenden Partei Dritten überlassen werden oder aufgrund verbindlicher behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenbart werden müssen.
10. Export
Der Kunde verpflichtet sich, zur Einhaltung aller anwendbaren Export-/Importbestimmungen sowie etwaiger damit in Zusammenhang stehender Embargobestimmungen, Handelssperren und Sanktionen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere dazu, ohne Vorliegen einer entsprechenden behördlichen Genehmigung oder Anordnung technische Daten und Software (einschließlich Produkte, die aus solchen Daten oder Software entstehen), weder direkt noch indirekt an einen verbotenen Bestimmungsort oder ein verbotenes Land, wie er sich aus den oben aufgeführten einschlägigen Bestimmungen ergeben kann, zu exportieren oder zu re-exportieren (einschließlich einer Weitergabe an Staatsbürger eines dieser Länder, unabhängig von deren Standort).
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand / anwendbares Recht
11.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem oder künftigen Verträgen ist Binzen.
11.2 Sachlicher und örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - auch im Urkunden- und Wechselprozess - ist Lörrach.
11.3 Für den Fall einer Rechtsstreitigkeit ist deutsches materielles Recht anwendbar, wobei die Vorschriften des Kaufrechts der Vereinten Nationen ausgeschlossen sind.
HINWEIS
Mit Anerkennung der vorliegenden Bedingungen erklärt sich Kunde bis auf Widerruf, mit dem Speichern und Verarbeiten seiner Daten in elektronischer Form einverstanden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist.
Binzen, Juli 2008
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